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Informationen zur Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Verwirklichung der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Europäischen Kommission (NEB-Richtlinie)

‚Gemeinsam für ein Neues Europäisches Bauhaus‘ dafür steht die Landesinitiative, die #NeueBauhäusler unterstützt, ihre Ideen und Projekte zu realisieren. Bis zum 02.04.2024 können Anträge eingereicht werden für die Förderung von bis zu 100% investiver und nicht-investiver Vorhaben, sowie für gemeinwohlorientierte Vorhaben, für ‚Angewandte Projekte‘ und ‚Reallabore‘.

Die Auswahl der ‚Angewandten Projekte‘ für eine Förderung aus dem NEB/ JTF erfolgt nach den Werten und Arbeitsweisen des NEB_KOMPASS und nach diesen festgelegten und durch die Bewilligungsbehörde zu prüfenden Zielen und Kriterien im Wettbewerbsverfahren.

Kriterien und Anforderungen zur Vorhabenauswahl für Angewandte Projekte des Neuen Europäischen Bauhauses
Kriterien und Anforderungen zur Vorhabenauswahl für Reallabore des Neuen Europäischen Bauhauses

Die Auswahl der ‚Reallabore‘ für eine Förderung aus dem NEB/ JTF erfolgt nach den Werten und Arbeitsweisen des NEB_KOMPASS und zweistufig in einem Juryverfahren mit angeschlossener Prüfung durch die Bewilligungsbehörde gemäß diesen festgelegten Zielen und Kriterien.

Wissenschaft, Forschung und Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt können Mittel beantragen, um außergewöhnliche und transferierbare Projekte im Sinne von Prototypen zu entwickeln, die das Mitteldeutsche Revier Sachsen-Anhalt und Europa als starken, vernetzten und inklusiven Möglichkeitsraum ästhetischer Erfahrung und Erkenntnis in nachhaltig gestalteten, inspirierenden Lebensumfeldern fortschreiben. Projekte können nach Maßgabe der Grundsätze durch vorhabenbezogene Zuweisungen an die Hochschulen des Landes gefördert werden.

Grundsätze der Förderung von Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, sowie des Neuen Europäischen Bauhauses in Sachsen-Anhalt aus Mitteln der Europäischen Union in der Förderperiode 2021-2027

Erlass zur Regelung der Grundsätze der Förderung von Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, sowie des Neuen Europäischen Bauhauses in Sachsen-Anhalt

Der Erlass regelt in welchem Rahmen der EU-Initiative zum Neuen Europäischen Bauhaus im JTF Hochschulen als Mitantragsteller von Verbundvorhaben gefördert werden können. In Verbundvorhaben wird ein Vorhaben förderfähig, das auf der Basis wirksamer Zusammenarbeit von zum Beispiel außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstigen Gemeindeverbänden, Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunalen Entwicklungsgesellschaften, Vereinen, Verbänden und Stiftungen mit einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt wird.