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Antragstart: Fördermittel für #NeueBauhäusler

„Gemeinsam für ein Neues Europäisches Bauhaus“ dafür steht die Landesinitiative, die #NeueBauhäusler unterstützt, ihre Ideen und Projekte zu realisieren. Ab sofort und bis zum 02.04.2024 können Anträge eingereicht werden für die Förderung von bis zu 100% investiver und nicht-investiver Vorhaben, sowie für gemeinwohlorientierte Vorhaben, für „Angewandte Projekte“ und „Reallabore“ in folgenden Gebietskörperschaften:

a) Burgenlandkreis,
b) kreisfreie Stadt Halle (Saale),
c) Landkreis Mansfeld-Südharz,
d) Landkreis Anhalt-Bitterfeld,
e) Saalekreis.

Insgesamt stehen 38 Mio. € für NEB Projekte für die kommenden drei Jahre zur Verfügung.

Am 05.02.2024 wurde hierfür die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Verwirklichung der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Europäischen Kommission (NEB-Richtlinie) veröffentlicht.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Anträge können von mindestens zwei Verbundpartnern bestehend aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Landkreisen, kreisfreien Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstigen Gemeindeverbänden, Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunalen Entwicklungsgesellschaften, Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Wer berät bei der Antragstellung?
Ein starkes Team unterstützt alle Antragsteller! Das NEB_NETZWERKBÜRO berät zur Qualifizierung der Projekte im Sinne des Neuen Europäischen Bauhauses. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt  fungiert als Bewilligungsstelle und unterstützt, die Förderfähigkeit von Vorhaben zu beurteilen.

Wo gibt es die Antragsunterlagen?
Auf der Internetseite der IB können die Antragsunterlagen heruntergeladen werden.

Zeitschiene
Die Projekte müssen in der Regel nach 36 Monaten, spätestens jedoch bis 30. Juni 2027 abgeschlossen werden.

Mehr Info unter:
https://www.neuebauhaeusler.com/neb_info/